VISA & BESTIMMUNGEN für DEUTSCHLAND

Was bedeutet AU PAIR?

  • Ein AU PAIR (Alter 18-24 Jahre) ist in der Gastfamilie untergebracht, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und die Kultur des Landes näher kennenzulernen. Es handelt sich dabei um einen Gaststatus und nicht um eine Beschäftigung.
  • AU PAIR's aus folgenden Ländern dürfen sogar bis zum 30. Lebensjahr nach Deutschland einreisen:
    Belgien, Dänemark, Großbrittanien (England, Schottland und Wales), Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland Italien, Spanien, Luxemburg, Niederlande, Oesterreich, Portugal, Schweden sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Sie müssen beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der Ausländerbehörde.
  • Für AU PAIR's aus USA, Kanada, Australien gilt das gleiche Procedere, doch dürfen sie das 25. Lebensjahr noch nicht begonnen haben, wenn die Aufenthaltserlaubnis beantragt wird.
  • AU PAIR's aus den neuen EU-Ländern (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta und Zypern) brauchen kein Visum mehr. Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Basiskenntnisse der deutschen Sprache müssen vorhanden sein, einige Arbeitsämter führen Sprachtests durch. Altersgrenze auch hier noch 24 Jahre bei Antragstellung.
  • AU PAIR's aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein Visum. Altersgrenze 24 Jahre bei Antragstellung. Der Beginn der AU PAIR-Beschäftigung laut AU PAIR-Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen.
     

Was kann das AU PAIR erwarten?

  • Ein eigenes Zimmer und Verpflegung in der Familie
  • 1-2 Tage pro Woche frei
  • 260 Euro Taschengeld pro Monat.
  • bezahlter Urlaub bei Aufenthalten von 12 Monaten vier Wochen.
  • Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Die Kosten gehen zu Lasten der Familie.
  • Jedem AU PAIR wird die Möglichkeit geboten, in der Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen. Viele Gastfamilien übernehmen auch die Kosten für die Schule.

Wer ist eine Gastfamilie?

  • Gastfamilien sind deutsche Ehepaare mit Kinder(n) oder Alleinerziehende mit Kindern, die eine tägliche Hilfe für die Kinderbetreuung und den Haushalt brauchen, da sie in der Regel berufstätig sind.

Was erwarten die Gasteltern von Ihrem AU PAIR?

  • Das AU PAIR organisiert und finanziert seine Reise zur Gastfamilie und zurück in die Heimat selbst.
  • Arbeitszeit: 6 Stunden täglich an 5 Tagen (maximal 30 Stunden pro Woche). Babysitting 2-3x abends. Hilfe bei der Betreuung der Kinder: Waschen, Baden, Ankleiden, Spazierengehen.
  • leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, sowie beim Waschen und Bügeln der Wäsche zu helfen. Hilfe im Garten zu leisten und die Haustiere zu betreuen.

Dauer der Beschäftigung

  • Eine AU PAIR Beschäftigung ist für mindestens 6 Monate und längstens 12 Monate möglich. Sie ist begrenzt auf die Dauer der Gültigkeit des erteilten Visums.

Wie gut muss ich Deutsch können, um AU PAIR zu werden?

  • Es wird erwartet, dass Bewerberinnen, bzw. Bewerber über Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache verfügen.