Programmanforderungen
Die italienische Regierung hat im Juni 2004 das Einwanderungsgesetz dahingehend geändert, dass italienische Familien zur Zeit nur Au-pair oder Kindermädchen aus EU-Mitgliedstaaten beschäftigen dürfen.
Studenten, die finanziell von ihren Eltern abhängig sind, müssen Folgendes vorweisen:
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Einen Brief der Universität ihres Heimatlandes in zweifacher Ausfertigung (das Original plus eine Kopie), der den Immatrikulationsstatus bestätigt. Der (die) Antragsteller (-in) sollte für das laufende Studienjahr oder für das folgende Semester voll eingeschrieben sein. Angaben wie beabsichtigtes Abschlussdatum des Studiums, Fachrichtung des Studienganges etc. sollten aufgeführt werden und müssen in offizieller Form, d.h. mit dem Siegel der Universität versehen, beglaubigt sein. Kopien per Fax werden NICHT akzeptiert.
- Zwei Kopien eines Schreibens (das original plus einer Kopie) der US Akademie, das die Zusicherung für das Studienprogramm im Ausland beinhaltet (vgl. Briefbeispiel).
- Eine schriftliche Zusage der Gastakademie in Italien oder der italienischen Zweigstelle der US Akademie für das Studienprogramm.
- Eine notarielle Beglaubigung einer Verpflichtung zur Unterstützung des (der) Studenten (Studentin) durch die Eltern, Original plus einer Kopie, des Inhalts, die vollständige Verantwortung in finanzieller Hinsicht für ihren (ihre) Sohn (Tochter) während des Aufenthaltes in Italien zu übernehmen.
- Zwei Kopien (das Original plus einer Kopie) der Bank der Eltern mit dem Briefkopf der Bank, unterzeichnet von einem authorisierten Bankangestellten, mit Angabe des Kontostandes. Als Minimum sind 1.000 (Eintausend) US$ pro Monat für den Aufenthalt in Italien erforderlich.
Arbeitserlaubnis für Italien:
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Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem zukünftigen Au-pair und der Gastfamilie (die spezifiziert die Aufenthaltsdauer, Gehalt, Studienbeihilfen etc. beinhaltet). Die Vereinbarung muss abgestempelt werden vom "Officio Provinciale Lavoro" zusammen mit einer Genehmigung durch die örtliche Polizei.
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Die Erteilung der Arbeitserlaubnis dauert ca. 3 Monate. Wenn ein Mädchen mit einer Arbeitserlaubnis nach Italien geht, muss die Familie alle damit verbundenen Steuern und Beiträge entrichten, die von einem ausländischen Arbeiter gefordert werden.

