Voraussetzungen:
Als AU PAIR gilt in den Niederlanden ein/e Ausländer/in, der/die zwischen 18 und 25 Jahre alt ist, zum Zweck des Spracherwerbs vorübergehend bei einer Gastfamilie wohnt und dieser bei der Kinderpflege und leichter Hausarbeit aushilft.
AU PAIR's benötigen einen gültigen Reisepass sowie eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung. Nach ihrer Einreise müssen AU PAIRs eine Unbescholtenheitserklärung und gemeinsam mit ihrer Gastfamilie eine sog. Kenntniserklärung unterzeichnen, in der die Bedingungen der AU PAIR-Tätigkeit festgehalten sind.
Erforderliche Bedingungen:
Wenn Sie ein AU PAIR in die Niederlande für länger als 3 Monate einladen möchten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Ihre Familie muss mindestens aus 2 Personen bestehen:
- die Gastfamilie muss genügend Einkommen haben, um das AU PAIR und sich selbst zu versorgen
Das AU PAIR-Mädchen muss die folgenden Dokumente haben und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- ein gültiger Pass
- Krankenversicherung die das AU PAIR in den Niederlanden versichert
- ledig
- einen Tuberkulose-Test in der Niederlande machen
- leichte Hausarbeit ausführen, um Ihrer Gastfamilie zu helfen
- die Arbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden pro Tag und 30 Stunden pro Woche. Sie erhält 2 arbeitsfreie Tage pro Woche Gastfamilie und AU PAIR's die für länger als 3 Monate in die Niederlande möchten, werden weitere Dokumente benötigen.
Details erfahren Sie über die zuständigen Behörden.
Offizielle Dokumente aus dem Ausland müssen beglaubigt werden. Die Beglaubigung von ausländischen Dokumenten beinhaltet, dass die Behörden des Landes, aus dem die Papiere stammen, bescheinigen müssen, dass die Dokumente von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurden. Diese Bescheinigung wird meistens vom Außen- oder Justizministerium Ihres Herkunftslandes oder des Landes, aus dem die Dokumente stammen, vorgenommen. Anschließend müssen die Unterlagen zur Genehmigung an die niederländische Botschaft in demselben Land weitergeleitet werden.
In den Ländern Ghana, Nigeria, Indien, Pakistan und die Dominikanische Republik müssen die Dokumente nicht nur beglaubigt, sondern auch auf Echtheit geprüft werden. Dies geschieht bei der niederländischen Botschaft oder der konsularischen Vertretung in Ihrem Land und bedeutet, dass die Dokumente inhaltlich überprüft werden. Dieses Verfahren dauert meistens mehrere Monate und kann kostspielig sein. Diese Kosten gehen auf Ihre Rechnung
Wenn ein Ausländer sich länger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten will, kann er kein Visum für eine kurze Aufenthaltsdauer bekommen. Er braucht dann eine Aufenthaltsgenehmigung (VTV). Das Verfahren zur Beantragung einer VTV wird mit dem Antrag auf Erteilung einer MVV bei der niederländischen Botschaft eingeleitet.
Ausländer brauchen eine VTV, wenn sie in den Niederlanden, als AU PAIR bei einer Gastfamilie arbeiten wollen, an einem Austauschprogramm teilnehmen, oder einen Familienbesuch abstatten wollen, der länger als drei Monate dauert.
Ausländer, denen eine VTV erteilt werden soll, müssen zuerst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (Machtiging tot Voorlopig Verblijf, MVV) beantragen. Es handelt sich dabei um ein spezielles Visum, mit dem Sie in die Niederlande einreisen können. Mit der MVV können Sie im Prinzip die Grenze passieren; außerdem berechtigt die MVV Sie zur Durchreise durch die Schengenländer (Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Österreich und Griechenland).
Im Laufe des Verfahrens zur Beantragung einer MVV wird, bevor Sie in die Niederlande einreisen, überprüft, ob Sie die Bedingungen für einen Aufenthalt in den Niederlanden erfüllen. Die MVV hat die Form eines Aufklebers, der in Ihrem Pass angebracht wird. Falls das nicht möglich ist, weil das Reisedokument nicht anerkannt wird, erhalten Sie eine Loseblatt-Visumerklärung, auf der die MVV befestigt wird.
Jeder Ausländer braucht zur Einreise in die Niederlande eine MVV, es sei denn, er besitzt die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg Österreich, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland und Schweden) oder eines der folgenden Länder: Norwegen, Island, Schweiz (einschl. Liechtenstein), Monaco, USA, Australien, Japan, Neuseeland und Kanada.
Staatsbürger aller übrigen Länder brauchen eine MVV.
Beantragung einer MVV im Ausland
Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie sich ausreichend über die Bedingungen für einen Aufenthalt in den Niederlanden informiert haben und der Meinung sind, dass Sie diese erfüllen, können Sie zur Botschaft gehen. Sie müssen die MVV nämlich bei der niederländischen Botschaft oder dem niederländischen Konsulat im Herkunftsland bzw. in dem Land, in dem Sie Ihren festen Wohn- oder Aufenthaltsort haben, beantragen. Je nach Aufenthaltszweck sind verschiedene Dokumente wie z.B. eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde vorzulegen.
Die diplomatische Vertretung reicht beim Außenministerium in den Niederlanden einen formellen Bewilligungsantrag auf Erteilung einer MVV ein. Die Visabehörde, eine Abteilung des Außenministeriums, überprüft daraufhin, ob Sie alle Bedingungen für eine Einreise in die Niederlande erfüllen. Die Visabehörde befindet sich übrigens im Gebäude der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (Immigratie- en Naturalisatiedienst, IND) des Justizministeriums (Ministerie van Justitie) in Den Haag.
Die Visabehörde holt bei der Fremdenpolizei (in dem Ort, in dem Sie sich aufhalten wollen) Informationen ein. Aufgrund dieser Informationen trifft die Visabehörde (visadienst) des Außenministeriums eine Entscheidung über den Antrag und leitet diese Entscheidung an die Botschaft weiter, bei der Sie die MVV beantragt haben. Die Botschaft teilt Ihnen die Entscheidung mit. Gegen eine negative Entscheidung können Sie unter der Postanschrift der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde bei der Visabehörde (%u2018visadienst%u2018) des Außenministeriums Beschwerde einlegen.
Im Falle einer positiven Entscheidung wird Ihnen die MVV nicht automatisch erteilt. Die Botschaft überprüft noch, ob Sie einige formelle Bedingungen erfüllen, z.B., ob Sie einen gültigen Reisepass besitzen. Es empfiehlt sich daher, das Flugticket erst zu kaufen, nachdem Ihnen die MVV erteilt worden ist. Beachten Sie dabei die Frist, in der Sie die MVV benutzen dürfen. Eine Vollmacht der Visastelle der Botschaft zur Erteilung einer MVV behält höchstens sechs Monate ihre Gültigkeit. Die MVV muss innerhalb der angegebenen Frist genutzt werden. Diese Frist beträgt höchstens sechs Monate. Wenn Sie die formellen Bedingungen erfüllen, stellt Ihnen die Botschaft eine MVV in der Form eines Aufklebers aus, der in Ihrem Pass angebracht wird. Die Ausstellung der MVV ist in der Regel gebührenpflichtig. Sie können jetzt in die Niederlande einreisen.
Einreise in die Niederlande
Nach Ihrer Einreise in die Niederlande müssen Sie sich innerhalb von drei Werktagen bei der Fremdenpolizei in dem Ort, in dem Sie sich aufhalten, melden. Sie können dann eine Aufenthaltsgenehmigung (Vergunning Tot Verblijf, VTV) beantragen. Die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer VTV ist ebenfalls gebührenpflichtig. Ohne MVV können Sie keine VTV beantragen. Wenn sich herausstellt, dass Sie ohne gültige MVV in die Niederlande eingereist sind, und Sie beantragen eine VTV, wird dieser Antrag sofort abgelehnt. Sie haben die Reise dann umsonst gemacht.
Sie erhalten eine VTV, wenn Sie alle für die Aufnahme geltenden Bedingungen erfüllen. Dabei handelt es sich z.B. um die Höhe des Einkommens der Person, bei der Sie wohnen werden. Außerdem darf die öffentliche Ruhe und Ordnung und die Staatssicherheit durch Ihre Anwesenheit nicht beeinträchtigt werden. Diese Bedingungen wurden bereits während des Verfahrens zur Beantragung einer MVV überprüft. Die Fremdenpolizei führt jedoch immer eine zusätzliche, abschließende Überprüfung durch.
Sie brauchen immer eine MVV, wenn Sie bei der Fremdenpolizei eine VTV beantragen wollen. Dies gilt auch, wenn Sie sich z.Z. in den Niederlanden mit einer Aufenthaltsgenehmigung AU PAIR aufhalten und diese Aufenthaltsgenehmigung in eine Genehmigung für einen anderen Aufenthaltszweck umsetzen wollen.
Unter bestimmten Umständen und für Ausländer mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit ist eine MVV für die Beantragung einer VTV in den Niederlanden nicht erforderlich. Dies gilt, wenn:
Sie die Staatsangehörigkeit einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien (einschl. Nordirland) und Schweden) oder von einem der folgenden Länder besitzen: Norwegen, Island, Schweiz (einschl. Liechtenstein), Monaco, USA, Australien, Japan, Neuseeland und Kanada.
- Sie ein Familienmitglied eines EU/EWR-Staatsbürgers sind und selbst nicht aus einem EU/EWR-Staat stammen.
- Sie Asyl in den Niederlanden beantragen.
- Sie als Familienmitglied eines anerkannten Flüchtlings in den Niederlanden Aufenthaltsberechtigt sind.
- Sie sich dauerhaft oder vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und sich einer notwendigenärztlichen Behandlung unterziehen müssen.
- Sie sich nicht in den Niederlanden aufhalten, aber vor Ihrem neunzehnten Lebensjahr fünf Jahre lang ununterbrochen in den Niederlanden gelebt haben.
- Sie jünger als zwölf Jahre und in den Niederlanden aufgewachsen sind und dort z.Z. auch leben.
- Sie mindestens sieben Jahre lang auf einem niederländischen Seeschiff oder in einer niederländischen Bergbauanlage (vorausgesetzt, sie befindet sich auf niederländischem Hoheitsgebiet) gearbeitet haben.
- Sie ein Opfer des Frauenhandels sind.
Außerdem brauchen die folgenden Kategorien von Ausländern, die in den Niederlanden bereits einen Aufenthaltstitel hatten, keine MVV zu besitzen, bevor Sie eine (andere) VTV beantragen:
- Wenn Sie sich in den Niederlanden aufhalten und Ihre (bedingte) Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig verlängern, vorausgesetzt, Sie sind dazu berechtigt. Jemand, der sich als AU PAIR in den Niederlanden aufhält, kann seine Genehmigung beispielsweise niemals verlängern lassen.
Beachten Sie:
Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für einen festgelegten Zeitraum, z.B. für ein Praktikum, oder als AU PAIR, besitzen, und Sie wollen eine andere Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie immer in Ihr Heimatland zurückkehren und dort eine MVV beantragen. Das können Sie auch der Erklärung entnehmen, die Sie beim Empfang der Aufenthaltsgenehmigung unterschreiben mussten. Diese Erklärung besagt, dass Sie sich der Tatsache bewusst sind, dass Sie die Niederlande nach Beendigung Ihres befristeten Aufenthalts verlassen müssen.
Welche Informationen brauchen Sie, damit Sie sich gut vorbereiten können?
Sie brauchen in den meisten Fällen drei Informationsblätter, in jedem Fall aber das Informationsblatt zum Zweck Ihres Aufenthalts in den Niederlanden als AU PAIR, Außerdem brauchen Sie die Informationsblätter über %u2018Gebühren%u2018 und 'Die Bürgschaftserklärung'. Darüber hinaus müssen Sie das vorliegende Informationsblatt sorgfältig lesen.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie keine MVV brauchen?
Wenn Sie zu den Ausnahmen gehören, die keine MVV brauchen, können Sie sich darauf nur berufen, wenn Sie sich in den Niederlanden bei der Fremdenpolizei zur Beantragurig einer VTV melden. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und für die Dauer von mehr als drei Monaten in die Niederlande einreisen wollen, gilt das MVV-Erfordernis nach wie vor, es sei denn, Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines der Länder, die von der MVV-Pflicht befreit sind.

